Häufige Fragen


Eine Sammlung von Antworten auf häufige Fragen an die VR WERT haben wir Ihnen zusammengestellt. Falls Sie hier nicht fündig werden, so können Sie uns gerne schreiben. info [at] vrwert [dot] de

Wie beauftrage ich eine Wertermittlung?
Zur Auftragserteilung ist es erforderlich unser Beauftragungsformular auszufüllen und dieses unterschrieben mit allen notwendigen Unterlagen an das zuständige Büro zu senden. 
Mit Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail.

Wer kann die VR WERT beauftragen?
Die VR WERT bietet ihr Dienstleistungsspektrum allen am Immobilienmarkt tätigen Teilnehmern an. So gehören Banken, Investoren, Eigentümer, Kaufinteressenten u.v.a. zu unseren Auftraggebern.

Wer bearbeitet das Gutachten?
Die Bearbeitung der Bewertungsaufträge richtet sich nach der Lage des zu bewertenden Objekts. Unsere Standorte haben regionale Zuständigkeiten.

Welche Unterlagen muss ich vor Besichtigung bereitstellen?
Wir haben eine Übersicht mit den für die Bewertung erforderlichen Unterlagen zusammengestellt.

Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit für ein Gutachten?
Liegen bei der Beauftragung alle erforderlichen Unterlagen vor und lässt sich zeitnah ein Besichtigungstermin vereinbaren, beträgt die Bearbeitungszeit für ein Gutachten in der Regel ca. 15 Werktage. Im Einzelfall können wir schnellere Bearbeitungszeiten ermöglichen.

Werden alle eingereichten Unterlagen nach Anfertigung des Gutachtens zurück gegeben?
Ja, Sie erhalten selbstverständlich mit Zustellung des Gutachtens sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück.

In welcher Form erhalte ich das Gutachten?
Das Gutachten stellen wir Ihnen regelmäßig als PDF-Dokument zur Verfügung. Es wird nach Finalisierung digital signiert und per E-Mail an den aufgegebenen und vereinbarten Ansprechpartner auf Auftraggeberseite versendet.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen kostenpflichtig ein gebundenes Exemplar des Gutachtens zu.

Warum ist eine Ortsbesichtigung unbedingt erforderlich?
Unabhängig von dem notwendigen Lage- und Objekteindruck des Gutachters vor Ort, schreiben die gesetzlichen Regelungen eine Besichtigung durch den Gutachter vor. Lediglich im Rahmen der Kleindarlehensgrenze kann die Besichtigung des Objektes durch den Gutachter delegiert werden; sie ist jedoch ebenso erforderlich.

Welche Qualifikation besitzen die Immobiliengutachter?
Unser Gutachterteam setzt sich zusammen aus Ingenieuren, Immobilienfachwirten, Betriebs- und Volkswirten, Bachelors und Masters in Real Estate sowie Chartered Surveyors. Unsere Gutachter sind durch u.a. die HypZert GmbH nach der DIN 17024 zertifiziert oder streben eine Zertifizierung an. Weitere Informationen zur Qualifikation unseres Teams finden Sie hier.